Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen | TBC Februar 2025

MS Teams

Das Lieferkettengesetz sieht bestimmte Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen vor, um Unternehmen den Einstieg in die Erfüllung der Anforderungen zu erleichtern. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind beispielsweise in der Regel von den umfassendsten Pflichten ausgenommen, während größere Unternehmen spezifische Anforderungen schrittweise umsetzen müssen. Darüber hinaus können Übergangsfristen gewährt werden, um Unternehmen Zeit zu geben, notwendige Maßnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Strukturen für eine umfassende Risikoanalyse und Prävention aufzubauen. Diese Fristen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Lieferkettenprozesse anpassen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen können, ohne unverhältnismäßige Belastungen zu erfahren. Die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen bieten daher einen wichtigen Rahmen, um eine schrittweise und realistische Implementierung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Die Teilnahme ist kostenlos!