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Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Damit soll ein Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft geschafft werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die EU Richtlinien erlassen, um unternehmerisches Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nachhaltig auszurichten. Besonders relevant sind dabei die Vorschrift zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die EU-Taxonomie, die sowohl für große als auch kleine Unternehmen von Bedeutung sind.
Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Mit dem European Green Deal will die EU den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die
bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
niemanden, weder Mensch noch Umwelt, im Stich lässt.
Europa zum weltweit ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, ist eine verbindliche Verpflichtung im Rahmen des EU-Klimagesetzes. Als Zwischenziel und um alle Wirtschaftszweige der EU auf diese Herausforderungen vorzubereiten, hat die EU die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 festgeschrieben. Außerdem hat die EU konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt, um den Wandel zu einer nachhaltigen und weiterhin wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu bewerkstelligen.
Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit und bietet zugleich auch eine Chance auf die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmodells. Der European Green Deal ist die Grundlage für diesen Wandel, ein Wandel mit vielen Vorteilen im Gepäck: von neuen Möglichkeiten für Innovation, Investition und grüne Arbeitsplätze bis hin zur Verbesserung unserer Gesundheit und unseres Wohlergehens.