Offenlegungsvorschriften | TBC November 2024

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Die Offenlegungsvorschriften der EU-Taxonomie legen fest, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitspraktiken und die Umweltverträglichkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten transparent darlegen müssen. Diese Vorschriften erfordern, dass Unternehmen detaillierte Informationen darüber bereitstellen, inwieweit ihre Aktivitäten die Taxonomie-Kriterien erfüllen. Unternehmen müssen auch darlegen, wie sie zu den sechs Umweltzielen beitragen und das „Do No Significant Harm“-Prinzip einhalten. Die Einhaltung der Vorschriften ermöglicht es Unternehmen, sich als nachhaltige Marktteilnehmer zu positionieren und den wachsenden Anforderungen an ESG-Berichterstattung gerecht zu werden.

Die Teilnahme ist kostenlos!