Wir verwenden Cookies, um Ihnen auf unserer Website ein optimales Erlebnis zu bieten. Sie können im Folgenden auswählen, welche Cookies Sie zulassen möchten. Nähere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zweck | Damit deine Cookie-Präferenzen berücksichtigt werden können, werden diese in den Cookies abgelegt. |
Daten | Akzeptierte bzw. abgelehnte Cookie-Kategorien |
Gesetzt von | accent Inkubator GmbH |
Privacy Policy |
Zweck | Diese Datenverarbeitung wird von Elfsight durchgeführt, um die Funktionalität der Social-Media-Wall zu gewährleisten. |
Gesetzt von | Elfsight, LLC |
Privacy Policy |
Zweck | Durch dieses Webanalyse-Tool ist es uns möglich, Nutzerstatistiken über deine Websiteaktivitäten zu erstellen und unserer Website bestmöglich an deine Interessen anzupassen. |
Daten | anonymisierte IP-Adresse, pseudonymisierte Benutzer-Identifikation, Datum und Uhrzeit der Anfrage, übertragene Datenmenge inkl. Meldung, ob die Anfrage erfolgreich war, verwendeter Browser, verwendetes Betriebssystem, Website, von der der Zugriff erfolgte. |
Gesetzt von | Google Ireland Limited |
Privacy Policy |
Ab 1. Jänner 2026 gilt die überarbeitete Richtlinie UZ 49: Das Österreichische Umweltzeichen integriert die EU-Taxonomie verbindlich und verschärft die Kriterien für nachhaltige Fonds. Was nach Finanzmarkt klingt, betrifft auch KMU – denn veränderte Kapitalströme wirken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
(c) Freepik.com
Mehr Verbindlichkeit für nachhaltige Fonds und was das für KMU bedeutet
Ab 1. Jänner 2026 tritt die überarbeitete Richtlinie UZ 49 für nachhaltige Finanzprodukte in Kraft. Damit integriert das Österreichische Umweltzeichen die EU-Taxonomie verbindlich in seine Kriterien und verschärft die Anforderungen an nachhaltige Fonds deutlich. Die EU-Taxonomie ist ein von der EU entwickeltes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.
Was zunächst nach einem Thema für Finanzmärkte klingt, betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Denn wenn sich Kapitalströme verändern, wirkt sich das entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus.
Die überarbeitete UZ 49 schreibt künftig vor:
Fonds müssen jährlich analysieren, wie hoch ihr Taxonomie-Anteil ist (Umsatz und Investitionen).
Höhere Taxonomiewerte werden stärker gewichtet.
Ökologische Themenfonds brauchen mindestens 15 % Taxonomie-Anteil, um zertifiziert zu werden.
Damit wird Nachhaltigkeit im Fondsbereich verbindlicher und transparenter. „Grün“ muss künftig belegbar sein.
Auch wenn KMU selbst meist nicht direkt taxonomie-berichtspflichtig sind, sind sie:
Kreditnehmer bei Banken
Beteiligungsunternehmen von Investoren
Lieferanten größerer Unternehmen
Teil nachhaltiger Investmentportfolios
Wenn Fonds nachweisen müssen, wie nachhaltig ihre Investments sind, brauchen sie entsprechende Daten aus den Unternehmen, in die investiert wird. Die Anforderungen an Transparenz steigen.
1. Nachhaltigkeitsdaten werden wichtiger
Banken und Investoren werden vermehrt fragen:
Welche Umsätze sind ökologisch nachhaltig?
Welche Investitionen tragen zur Emissionsreduktion bei?
Welche Umweltwirkungen lassen sich belegen?
2. Finanzierung orientiert sich stärker an Nachhaltigkeit
Green Loans und nachhaltige Finanzierungsinstrumente knüpfen zunehmend an Taxonomie-Kriterien an. Unternehmen mit klarer Nachhaltigkeitsstrategie haben bessere Argumente im Finanzierungsgespräch.
3. Wettbewerbsvorteil durch Vorbereitung
Größere Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette. KMU, die strukturierte Daten liefern können, sind klar im Vorteil.
1. Geschäftsmodell prüfen
Wo leisten Produkte oder Dienstleistungen bereits einen Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz oder Ressourcenschonung?
2. Investitionen strategisch planen
Zukünftige Investitionen, etwa in erneuerbare Energien oder Effizienzmaßnahmen, gezielt mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien bewerten.
3. Daten systematisch erfassen
Energieverbrauch, Emissionen und Umweltinvestitionen strukturiert dokumentieren.
4. Frühzeitig das Gespräch suchen
Mit Banken, Investoren und Förderstellen klären, welche Nachhaltigkeitsinformationen künftig erwartet werden.
Die verbindliche Integration der EU-Taxonomie in die UZ 49 zeigt: Nachhaltigkeit wird im Finanzmarkt präziser definiert und stärker überprüft. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die neuen Rahmenbedingungen strategisch nutzen: für bessere Finanzierungschancen, stärkere Marktpositionierung und langfristige Zukunftssicherheit.