Ab 1. Jänner 2026 gilt die überarbeitete Richtlinie UZ 49: Das Österreichische Umweltzeichen integriert die EU-Taxonomie verbindlich und verschärft die Kriterien für nachhaltige Fonds. Was nach Finanzmarkt klingt, betrifft auch KMU – denn veränderte Kapitalströme wirken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

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Mehr Verbindlichkeit für nachhaltige Fonds und was das für KMU bedeutet

Ab 1. Jänner 2026 tritt die überarbeitete Richtlinie UZ 49 für nachhaltige Finanzprodukte in Kraft. Damit integriert das Österreichische Umweltzeichen die EU-Taxonomie verbindlich in seine Kriterien und verschärft die Anforderungen an nachhaltige Fonds deutlich. Die EU-Taxonomie ist ein von der EU entwickeltes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.

Was zunächst nach einem Thema für Finanzmärkte klingt, betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Denn wenn sich Kapitalströme verändern, wirkt sich das entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus.

Was ändert sich mit der neuen UZ 49?

Die überarbeitete UZ 49 schreibt künftig vor:

  • Fonds müssen jährlich analysieren, wie hoch ihr Taxonomie-Anteil ist (Umsatz und Investitionen).

  • Höhere Taxonomiewerte werden stärker gewichtet.

  • Ökologische Themenfonds brauchen mindestens 15 % Taxonomie-Anteil, um zertifiziert zu werden.

Damit wird Nachhaltigkeit im Fondsbereich verbindlicher und transparenter. „Grün“ muss künftig belegbar sein.

Warum betrifft das KMU?

Auch wenn KMU selbst meist nicht direkt taxonomie-berichtspflichtig sind, sind sie:

  • Kreditnehmer bei Banken

  • Beteiligungsunternehmen von Investoren

  • Lieferanten größerer Unternehmen

  • Teil nachhaltiger Investmentportfolios

Wenn Fonds nachweisen müssen, wie nachhaltig ihre Investments sind, brauchen sie entsprechende Daten aus den Unternehmen, in die investiert wird. Die Anforderungen an Transparenz steigen.

Konkrete Auswirkungen für KMU

1. Nachhaltigkeitsdaten werden wichtiger

Banken und Investoren werden vermehrt fragen:

  • Welche Umsätze sind ökologisch nachhaltig?

  • Welche Investitionen tragen zur Emissionsreduktion bei?

  • Welche Umweltwirkungen lassen sich belegen?

2. Finanzierung orientiert sich stärker an Nachhaltigkeit

Green Loans und nachhaltige Finanzierungsinstrumente knüpfen zunehmend an Taxonomie-Kriterien an. Unternehmen mit klarer Nachhaltigkeitsstrategie haben bessere Argumente im Finanzierungsgespräch.

3. Wettbewerbsvorteil durch Vorbereitung

Größere Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette. KMU, die strukturierte Daten liefern können, sind klar im Vorteil.

Was sollten KMU jetzt tun?

1. Geschäftsmodell prüfen
Wo leisten Produkte oder Dienstleistungen bereits einen Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz oder Ressourcenschonung?

2. Investitionen strategisch planen
Zukünftige Investitionen, etwa in erneuerbare Energien oder Effizienzmaßnahmen, gezielt mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien bewerten.

3. Daten systematisch erfassen
Energieverbrauch, Emissionen und Umweltinvestitionen strukturiert dokumentieren.

4. Frühzeitig das Gespräch suchen
Mit Banken, Investoren und Förderstellen klären, welche Nachhaltigkeitsinformationen künftig erwartet werden.

Die verbindliche Integration der EU-Taxonomie in die UZ 49 zeigt: Nachhaltigkeit wird im Finanzmarkt präziser definiert und stärker überprüft. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die neuen Rahmenbedingungen strategisch nutzen: für bessere Finanzierungschancen, stärkere Marktpositionierung und langfristige Zukunftssicherheit.