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(c)Image by freepik
2026 wird für viele österreichische KMU ein Jahr, in dem EU-Vorgaben spürbar im Alltag ankommen. Besonders relevant sind dabei vier Regelwerke: EmpCo (Anti-Greenwashing & Verbraucherinfos), die Ökodesign-Verordnung (ESPR), CBAM (CO₂-Grenzausgleich) und die PPWR (Verpackungen & Verpackungsabfälle).
1) EmpCo (Empowering Consumers) – Greenwashing wird ab Herbst 2026 deutlich riskanter
EmpCo zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar, konkret und belegbar sind. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne Erklärung werden problematisch. Für KMU betrifft das vor allem Marketing, Website, Produktbeschreibungen und Verpackungen. Die Regeln gelten ab Herbst 2026.
Was ändert sich?
Umwelt- und Klimaclaims („klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“) müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Vergleichs- und Zukunftsversprechen (z.B. „bis 2030 CO₂-frei“) brauchen eine belastbare Grundlage und transparente Information, wie das erreicht werden soll.
· Labels/Gütesiegel, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden geprüft wurden, sind verboten. Das gilt vor allem für „eigene“ Labels und Siegel.
Was KMU jetzt tun sollten:
Claim-Inventur: Alle Umwelt-/Nachhaltigkeitsaussagen in Website, Angeboten, Produktblättern, Verpackung, Social Media sammeln.
Belegmappe je Claim: Studien, LCA/PCF-Berechnungen, Zertifikate, Prüfberichte, Methodik, Geltungsbereich überprüfen.
Textanpassungen: Vage Begriffe konkretisieren. Was genau ist nachhaltiger? Gegenüber welchem Sachverhalt? Mit welchen Daten?
Freigabeprozess: Marketing/Vertrieb sollen Checklisten und klare interne Freigaberegeln für Nachhaltigkeitsaussagen verwenden.
2) Ökodesign-Verordnung (ESPR) – 2026 ist Vorbereitungsjahr für neue Produktanforderungen & Digital Product Passport
Die ESPR ist ein EU-Rahmenwerk, das sicherstellen soll, dass Produkte künftig langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender sind. Sie ermöglicht der EU, für einzelne Produktgruppen verbindliche Anforderungen z. B. zu Materialeinsatz, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Informationspflichten festzulegen.
Zentrales Element ist der Digitale Produktpass (DPP), der produktbezogene Nachhaltigkeitsdaten wie Informationen zu Materialien, Reparaturmöglichkeiten und Recycling über QR-Codes auf Produkt oder Verpackung digital zur Verfügung stellen soll.
Die ESPR selbst ist bereits in Kraft. Konkrete Pflichten starten je Produktgruppe erst mit den jeweiligen „delegierten Rechtsakten“. Die ersten produktspezifischen Regeln (z.B. für Textilien) werden in den kommenden Jahren erarbeitet und umgesetzt, mit Anwendungspflichten ab etwa 2027.
Was bedeutet das für KMU?
Auch wenn viele Detailpflichten erst über delegierte Rechtsakte kommen, ist 2026 für KMU wichtig. Warum?
Kundinnen und Kunden (v. a. größere B2B-Abnehmer) werden häufiger Daten anfordern (Materialzusammensetzung, Reparaturinfos, CO₂-Daten, Lieferketteninfos).
Wer Produkte herstellt, importiert oder als Marke vertreibt, sollte früh klären, welche Daten systemseitig vorhanden sind und wie man sie pflegt.
· Vernichtungsverbot: Ab Juli 2026 dürfen unverkäufliche Verbraucherprodukte (z.B. Textilien, Schuhe) nicht mehr vernichtet werden.
Praxis-Tipp für 2026:
Bauen Sie ein Produktdaten-Minimum auf (Materialdaten, Gewichte, Verpackungsdaten, Reparatur-/Ersatzteilinfos, relevante Zertifikate, PCF/EPD falls vorhanden). Damit sind Sie für kommende ESPR-Pflichten und für Kundenanforderungen wesentlich besser vorbereitet.
3) CBAM – ab 1. Jänner 2026 wird CO₂ bei Importen finanziell relevant
CBAM ist der EU-CO₂-Grenzausgleich und soll sicherstellen, dass importierte CO₂-intensive Waren nicht günstiger sind als in der EU produzierte Produkte. Für bestimmte Waren müssen die bei der Herstellung entstandenen Emissionen seit 2023 gemeldet und ab 2026 nun auch finanziell ausgeglichen werden. CBAM betrifft u.a. Importe von Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom.
Warum ist das für KMU relevant?
Nicht nur „Industriegiganten“ importieren: Viele KMU kaufen z.B. Stahl-/Alu-Vorprodukte, Schrauben/Teile mit relevanten KN-Codes (Zolltarifnummern), Vormaterialien oder lassen im Drittland fertigen. Betroffen ist man, wenn man Importeur ist oder über Zollabwicklung als „Importer of record“ aufscheint (oder über indirekte Vertretung).
Wichtige Fristen rund um 2026:
31. Jänner 2026: Letzter Quartalsbericht für Q4/2025 (Übergangsphase) fällig
1. Jänner 2026: Start des definitiven Regimes (finanzielle Komponente, Autorisierung etc.)
Ab 31. März 2025: Antrag auf Status als authorised CBAM declarant über das CBAM-Register möglich und für 2026 dringend einzuplanen
Was KMU jetzt tun sollten:
CBAM-Screening: Welche Importpositionen (KN-Codes) könnten CBAM-relevant sein?
Lieferantenbriefing: Emissionsdaten und Nachweise anfordern (sonst drohen Default-Werte/Mehrkosten).
Zollrollen klären: Wer ist Importeur? Wer meldet? Indirekte Vertretung?
Budget/Preisklauseln: CBAM-Kosten in Einkauf/Verträgen berücksichtigen
4) PPWR – Verpackung wird zum Compliance Thema
Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ersetzt das bisherige Richtlinien-System und wird als EU-Verordnung direkt anwendbar. Die PPWR vereinheitlicht EU-weit die Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel ist weniger Verpackung, bessere Recyclingfähigkeit und mehr Rezyklat-Einsatz. Ab August 2026 gelten die Vorschriften direkt auch für KMU, mit begrenzten Erleichterungen für Kleinstunternehmen. Unternehmen müssen wissen, welche Verpackungen sie in Verkehr bringen und ob diese konform sind.
Was KMU bis spätestens Sommer 2026 vorbereitet haben sollten:
Verpackungsportfolio-Check: Welche Verpackungen sind im Umlauf? Material, Gewicht, Komponenten (z. B. Etiketten, Verschlüsse), Recyclingfähigkeit.
Lieferantenanforderungen: Daten zu Materialzusammensetzung/Rezyklat-Anteil und Konformitätsnachweise.
EPR/„Producer“-Rolle prüfen: Je nach Konstellation kann das Unternehmen als „Hersteller/Importeur/Vertreiber/Producer“ gelten – das beeinflusst Pflichten und Kosten.