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Was das EU-Omnibus-Paket für KMU bedeutet
Das neue EU-Paket verschiebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auf 2028, reduziert Sorgfaltspflichten und erleichtert den CO₂-Grenzausgleich. Zudem gibt es 50 Milliarden Euro für nachhaltige Investitionen. Mehr Zeit, weniger Aufwand, bessere Förderung!
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Die Änderungen im Sustainability Omnibus Package der EU bringen für KMU erhebliche Erleichterungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten, CO₂-Grenzausgleich und Finanzierung.
Die wichtigste Neuerung ist die Verschiebung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für betroffene Unternehmen der Wellen 2 und 3 auf 2028. Damit erhalten insbesondere börsennotierte KMU zwei zusätzliche Jahre zur Vorbereitung. Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, bleiben weiterhin grundsätzlich von der Pflicht ausgenommen. Zudem werden KMU, die in den Lieferketten großer Unternehmen agieren, vor übermäßigen Informationsanfragen geschützt. Große Unternehmen dürfen nur noch standardisierte Daten gemäß einem neuen freiwilligen Berichtsstandard für KMU (VSME) anfordern.
Auch bei den Sorgfaltspflichten (CSDDD) gibt es erhebliche Erleichterungen. Große Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsprüfungen von Zulieferern nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre durchführen. Dadurch reduziert sich der Druck auf kleine Zulieferer. Außerdem müssen KMU, die in der Lieferkette großer Unternehmen stehen, keine detaillierten Nachhaltigkeitsmaßnahmen nachweisen, sondern lediglich eine vereinfachte Berichtserstattung nach standardisierten Vorgaben bereitstellen.
Zusätzlich bringt die Reform auch Vereinfachungen im CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Kleine Importeure, die pro Jahr weniger als 50 Tonnen CO₂-intensive Waren importieren, werden von den CBAM-Pflichten befreit. Für größere Importeure wird die Berechnung der CO₂-Emissionen vereinfacht, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Schließlich profitieren KMU auch durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten über das InvestEU-Programm. Berichtsanforderungen für Fördermittelanträge werden vereinfacht, und es stehen zusätzlich 50 Milliarden Euro für nachhaltige Investitionen, Digitalisierung und Innovation zur Verfügung. Das erleichtert den Zugang zu Fördermitteln und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.
Was das bedeutet:
✔ Weniger Berichtspflichten für nicht-börsennotierte KMU
✔ Mehr Zeit zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben (bis 2028)
✔ Weniger Bürokratie und geringere Kosten in der Lieferkette großer Unternehmen
✔ Keine unnötigen CO₂-Abgaben für kleine Importeure
✔ Erleichterter Zugang zu EU-Fördermitteln
Insgesamt wird der bürokratische Aufwand für KMU deutlich reduziert, während gleichzeitig Investitionsmöglichkeiten gestärkt werden.
Damit schafft das Paket einen besseren Ausgleich zwischen den Anforderungen der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU.